Wespen und Hornissen

von
Thomas Willa
Allgemeine Infos

Was tun wenn ich ein Nest bei mir zu Hause habe, wann hilft die Feuerwehr.

Leider werden diese Tiere oftmals nur negativ gesehen, dass diese für uns Menschen wichtig sind und gar nicht so gefährlich wie oft angenommen, hierzu haben wir ein paar Informationen für Sie zusammengestellt.

Sollten Sie von einem Wespen- oder Hornissennest betroffen sein, so können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten mit einem solchen Nest umzugehen. Das abtöten der Tiere stellt nur den letzten Ausweg dar. Gerne beraten wir Sie hierzu, denn zwei Mitglieder unserer Einsatzabteilung haben sich hierzu speziell weitergebildet.

Bitte beachten Sie allerdings:

Die Feuerwehr rückt nur zur Gefahrenabwehr aus, d. h. sofern von dem Nest eine direkte Gefahr für Leib und Leben ausgeht und kleine Kinder oder Allergiker betroffen sind. Dies ist meist nur dann gegeben wenn das Nest sich im Haus- oder Wohnungsinneren oder in direkter Nähe zu öffentlichen Orten wie Kindergärten oder Schulen befindet.

Waren früher noch genügend natürliche Lebensräume vorhanden, so wird die Landschaft heute zunehmend versiegelt. Die Folge ist, dass die Tiere vermehrt auf den Siedlungsraum des Menschen ausweichen. Somit treibt Wohnungsnot und keine geeigneten Nistmöglichkeiten Wespenvölker immer wieder in die Nähe des Menschen. Hier sind sie durch die Unwissenheit des Menschen stark gefährdet.

Zwar ist der Fleiß der Bienen sprichwörtlich, ihr Nutzen altbekannt. Aber nur wenige Menschen wissen um die Bedeutung von Hummeln, Wildbienen und Wespen im Naturhaushalt. Im Gegensatz zu den Honigbienen fliegen sie auch bei kühleren Temperaturen und bestäuben somit bereits im zeitigen Frühjahr Obstbäume, Sträucher und Blumen. Bei der Brutpflege verfüttern die Familien der Wespen große Mengen eiweißreicher Beuteinsekten und sind somit ein wichtiges Regulativ bei der Vermehrung von Schadinsekten.

Spätestens wenn eine Wespenkönigin im Frühjahr zur Nestgründungszeit keine geeigneten Nistplätze (Baumhöhlen, verlassene Mäuse- oder Maulwurfsbauten) findet, werden oft Unterkünfte in

menschlicher Nähe besiedelt. Hier werden dann Nistplätze wie Hohlräume in- und an Häusern (z.B. Zwischendecken, Rollladenkästen, unter Dächern, Gartenlauben usw.) besiedelt.

Ab jetzt sind  Konflikte mit besorgten Bürgerinnen und Bürgern vorprogrammiert. Obwohl von den verrufenen Untermietern kaum eine Gefahr ausgeht, möchten sie die meisten Betroffenen so schnell wie möglich wieder loswerden. Hartnäckig halten sich spektakuläre Vorurteile, und fast jeder kann mit eigenen Erlebnissen aufwarten, um die Angriffslust der stachelbewehrten Insekten zu dokumentieren. In der Hauptsaison  Juni - August steht das Telefon bei Feuerwehren, Umweltämtern, Wespenberatern und Imkern nicht mehr still. Besondere Angst herrscht bei den Betroffenen im Umgang mit Hornissen.

Deshalb werden die an sich friedlichen Tiere oft unerbittlich bekämpft, ihre Nester zerstört und ausgeräuchert. Meist reichen aber einfache Verhaltensregeln im Nestbereich aus, um ein Zusammenleben von Mensch und Tier zu ermöglichen.

So dezimierte sich der Hornissenbestand im Laufe der Jahre, durch rigorose Verfolgung und gezielte Vernichtung mit chemischen Mitteln, als auch mit mechanischen Geräten so stark, das diese im Jahr 1984 in der Bundesrepublik Deutschland, auf der Roten Listeder gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, unter der Schutzkategorie III (Gefährdet) gelistet wurden. In manchen Teilen

Deutschlands ist der Hornissenbestand bereits regional verschwunden oder sehr selten geworden.

Seit dem 01.01.1987 wurde die Hornisse als eine besonders geschützte Tierart in die Anlage 1  der Bundesartenschutzverordnung der BRD (BArtSchV) aufgenommen.

Gesetzeswortlaut:

Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), ist es  verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden.

Auch die mittlere Wespe, in ihrer Eigenschaft als Freinister, leicht vom Menschen zu entdecken, ist in ihrem Bestand mittlerweile recht selten geworden. Ihr Nistplatz, freihängend in Buschwerk, Bäumen und an Gebäuden, ist ihnen durch Verfolgung und Unwissenheit des Menschen, im Umgang und Lebensweise mit diesen Tieren, fast schon zum Verhängnis geworden.

(Quelle:www.aktion-wespenschutz.de, mit freundlicher Genehmigung von Peter Tauchert)

Hier ein paar Verhaltensregeln:

Beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Größte Vorsicht beim Verzehren von Speisen oder süßen Getränke im Freien.
  • Vorsicht beim Pflücken von  Obst oder Blumen.
  • Halten Sie sich nicht im Bereich von Abfallkörben oder Fallobst auf.
  • Verwenden Sie keine Parfüms oder parfümierte Kosmetika.
  • Laufen Sie nicht barfuss auf Wiesen.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Haut durch Kleidung möglichst bedeckt ist und Insekten nicht unter die Kleidung gelangen können.
  • Verwenden Sie Insektennetze vor Ihren Fenstern.
  • Vermeiden Sie hastige Bewegungen im Bereich von Bienen oder Wespen.

Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf uns zu, oder besuchen Sie folgende Internetseite:

www.aktion-wespenschutz.de/


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